Der Berliner Senat stellte gestern sein angekündigtes Familienfördergesetz vor. Es soll Berliner Familien bei schwierigen Bildungs- und Erziehungsfragen helfen. Außerdem: für Einrichtungen, die Wohnungslose unterstützen, gibt es ab dem nächsten Haushaltsjahr mehr Geld.

Berliner Familien sollen mehr Hilfsangebote bekommen

Die Familie ist wichtig. Das ganze Leben lang, aber insbesondere am Anfang. Denn sie ist maßgeblich für die Entwicklung eines Kindes prägend. Je besser die Familie agiert, desto besser kann ein Kind aufwachsen und desto besser kann sich das Kind im Erwachsenenalter in der Gesellschaft bewegen. Es ist Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass Familien eine möglichst gute Unterstützung vom Staat erhalten. Der Berliner Senat versucht hier mehr zu helfen und gab gestern ihr bereits Ende letzten Jahres angekündigtes Familienfördergesetz bekannt.

„Das Familienfördergesetz ist auf einem guten Weg. Wir schaffen damit neue Rahmenbedingungen für ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Angebot für Familien in allen Berliner Bezirken.“, erklärte Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie. Das gelte für die ganze Bandbreite der Angebote zur Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung, der Teilhabe und Integration, der Minderung von Armutsfolgen und Unterstützung rund um Partnerschaftsfragen. „Diese wollen wir absichern und weiterentwickeln. Im Jugendbereich haben wir mit dem Jugendförder- und Beteiligungsgesetz bereits Maßstäbe gesetzt, mit der Familienförderung geht es nun weiter.“, so Scheeres weiter.

Geplant ist unter anderem der Ausbau von FamilienServiceBüros und Familienzentren in allen Bezirken, um eine flächendeckende Unterstützung in Berlin anbieten zu können. Eltern sollen bei wichtigen Fragen nach Erziehung und Bildung Antworten bekommen. Außerdem plant der Senat, die Angebote für Familienbildung und -erholung auszubauen.

Mehr Fördergelder für Obdachloseneinrichtungen

Ein weiteres Projekt des Senats ist der Ausbau der Wohnungslosenhilfe. Für das kommende Haushaltsjahr wird das Geld für die Unterstützung Obdachloser um 430.000 Euro auf 8,9 Millionen Euro aufgestockt. Somit sollen sowohl Wohnungslose als auch denjenigen geholfen werden, die vor dem Verlust ihres Wohnraums bedroht sind. Damit möchte der Staat steigende Obdachlosenzahlen verhindern.

Konkret sollen mit den Hilfsgeldern soziale Einrichtungen wie Beratungsstellen, Notübernachtungen, Straßensozialarbeit, ambulante medizinische Versorgung, Bahnhofsdienste oder Beratung für psychisch kranke wohnungslose Frauen gefördert werden.

Ziel aller geförderten Projekte sei eine Grundversorgung sowie eine Beratung zur Weitervermittlung in die Regelversorgung. Außerdem solle bei der Überwindung sozialer Schwierigkeiten geholfen werden, hieß es in der Erklärung des Senats. (aak)