Es war absehbar, nun ist es eingetroffen: Jochen Brückmann ist der neue Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). Die große Mehrheit des Vereins wählte den Experten für Stadtentwicklung letzte Woche an die Spitze der VDGN.

Damit tritt der 52-Jährige in die Fußstapfen von Christian Gräff. Dieser trat zurück, da er sich vermehrt auf seine Aufgaben als Wahlkreisabgeordneter für den Stadtteil Biesdorf im Berliner Abgeordnetenhaus sowie auf seine selbständige unternehmerische Tätigkeit fokussieren möchte. Brückmann wurde unter anderem auf Grund seiner über 20-jährigen Erfahrung bei der IHK als Nachfolger ernannt. Dort war er zuletzt als Bereichsleiter der Stadtentwicklung in Berlin tätig.

Einsatz für sozialen Umgang

In der aktuellen Lage ist es dem neuen Präsidenten der VDGN vor allem wichtig, die Mitglieder der VDGN bestmöglich durch die schwere Corona-Zeit zu geleiten. „Die starke Stimme und die Tatkraft des VDGN sind angesichts bald wieder knapper werdender Kassen in Bund, Ländern und Kommunen wichtiger denn je. Unsere 120.000 Mitglieder haben sich ihr Eigentum oftmals hart erarbeitet und damit auch für das Alter vorgesorgt. Eine angespannte wirtschaftliche Lage darf nicht dazu führen, sie extra zur Kasse zu bitten.“, so Brückmann. „Das würde erhebliche soziale Verwerfungen hervorrufen. Wir fordern einen sozial verantwortlichen Umgang mit den Millionen Menschen, die Ihre Häuser, Wohnungen und Grundstücke als Eigentümer und Pächter selbst nutzen. Der VDGN ist und bleibt die Interessenvertretung für Menschen, die sonst oftmals keine Interessenvertreter haben.“

Weniger Abgaben

Brückmann verspricht, sich vor allem für weniger Kommunalabgaben für Grundstücksbesitzer ein zu setzten. „Die Straßenausbaubeträge etwa sind längst überholt. Vielerorts wurde diese Zwangsabgabe bereits abgeschafft. Es ist daher gerade in Zeiten der Corona-Krise das völlig falsche Signal, weiter Beitragsbescheide zu versenden.“, so Brückmann. Zudem müsse die anstehende Reform der Grundsteuer für Eigenheimbesitzer so gestaltet werden, dass selbstnutzende Eigentümer von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Erholungsgrundstücken nicht mit wachsenden Steuerforderungen überzogen würden. „Das gilt insbesondere für die neuen Bundesländer, wo die Gefahr einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer am größten ist“, findet der neue VDGN-Präsident.

Reform des Bundeskleingartengesetzes

Außerdem fordert der VDGN eine Überarbeitung des Bundeskleingartengesetzes. „Im Interesse der Nutzer von Erholungsgrundstücken mit Verträgen aus DDR-Zeiten fordern wir eine Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, um den langfristigen Bestand dieser Datschen-Grundstücke zu sichern. Die Corona-Wochen haben gezeigt, Kleingärten und Erholungsgrundstücke sind für die Menschen wichtiger denn je.“, erläuterte Brückmann. (aak)